Strategie und Erfolg
 

Infothek

Steuern / Erbschaft-/Schenkungsteuer 
Dienstag, 22.10.2024

Begünstigungsvorschriften für den Erwerb eines Kommanditanteils bei Erbschaftsteuer anwendbar

Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob die Begünstigungsvorschriften der § 13 Abs. 1 Nr. 4c, § 13a, § 13b und § 13c ErbStG für den Erwerb eines Kommanditanteils und eines Familienheims durch die Vermögensteilung unter den Erben Anwendung finden.

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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 22.10.2024

Demenz führt nicht in jedem Fall zur Unwirksamkeit eines notariellen Testaments

Auch eine an Demenz erkrankte Person kann noch in der Lage sein, ein Testament wirksam zu errichten. Nicht jede Demenz führt automatisch zur sog. Testierunfähigkeit. Es kommt vielmehr darauf an, ob sich die betreffende Person trotz ihrer Erkrankung noch ein klares Urteil über die Tragweite ihrer Anordnungen bilden kann und in der Lage ist, frei von Einflüssen Dritter zu entscheiden.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Dienstag, 22.10.2024

Sexuelle Belästigung auf Betriebsfeier - Außerordentliche Kündigung rechtmäßig

Ein Arbeitnehmer, der einer Kollegin einen Klaps auf den Po gibt, sie an sich zieht und gegen ihren erkennbaren Willen festhält, kann deswegen außerordentlich gekündigt werden, auch wenn sich der Vorfall in der lockeren Atmosphäre einer Betriebsfeier ereignete.

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Steuern / Grunderwerbsteuer 
Montag, 21.10.2024

Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer: Einbeziehung der auf verkauftem Waldgrundstück aufstehenden Bäume

Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte zu entscheiden, ob bei der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der Wert der auf dem Grundstück aufstehenden Bäume mit einzubeziehen ist.

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Steuern / Einkommensteuer 
Montag, 21.10.2024

Zahlungen an Insolvenzverwalter dienen der Gläubigerbefriedigung und betreffen die private Lebensführung des Insolvenzschuldners - Keine Betriebsausgaben

Zahlungen wegen der Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit stellen keine Betriebsausgaben dar. Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens, um die Gläubiger eines Insolvenzschuldners gemeinschaftlich und geordnet zu befriedigen, betrifft den Vermögensbereich des Insolvenzschuldners und ist nicht der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzuordnen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.